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Ernährungsberatung in GießenDipl. oec. troph. Angelika Kinskofer-Dörr |
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KassenleistungenErstattungen von Ernährungsberatungsleistungen durch anerkannte Fachleute wie zertifizierte Dipl.–Oecotrophologen/Innen oder Diät-Assistentinnen:Da ich zertifiziert bin durch meinen Berufsverband Oecotrophologie (Ernährungsberaterin VDOe), bin ich bei allen Krankenkassen anerkannt. Das bedeutet, dass Sie für meine Ernährungsberatungen einen Zuschuss erhalten können.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Erstattung sie bei einer Kursteilnahme leistet.
Individuelle Einzelberatungen zur ErnährungstherapieFür ernährungstherapeutische Beratungen ist vorab eine ärztliche Rezeptierung oder eine vom Arzt ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich. Es können bis zu 5 Beratungen bezuschusst werden. Die Zuschüsse sind zum Teil je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch, i.d.R. bei den Ersatzkassen 80% der Aufwendungen bis zu einem Maximalbetrag für die Erstberatung und für die Folgeberatungen. Erkundigen Sie sich bei Interesse vorab bei Ihrer Krankenkasse und holen Sie die Genehmigung für Ihre Beratungen ein. Eine Notwendigkeitsbescheinigung für den Arzt können Sie vorab von mir erhalten. Private Kassen: Bezuschussung nur nach Einzelfallprüfung und mit ärztlichem Rezept Für ernährungstherapeutische Beratungen ist vorab eine ärztliche Verordnung oder eine vom Arzt ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung nach §43 SGB V erforderlich.
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Tel: 0641 / 494 10580 |
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